Besucher |
Zwischen
dem Kuratorium Ehrenmal des Deutschen Heeres e.V. in Bonn, Königstraße 59/61 - Kuratorium - und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Kultusministerium, dieses vertreten durch das Landesamt für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz - Verwaltung der staatlichen Schlösser - in Mainz - Land - wird folgender V e r t r a g geschlossen: §1 Gegenstand des Vertrages Das Kuratorium Ehrenmal des Deutschen Heeres e.V. übergibt dem Land Rheinland-Pfalz das innerhalb des landeseigenen Geländes der Festung Ehrenbreitstein in Koblenz geschaffene Ehrenmal einschließlich der von Professor Hans Wimmer, München, gestalteten Skulptur in dessen Eigentum. Das Ehrenmal ist auf der im Kataster Koblenz unter Nummer 41/1 eingetragenen Parzelle vor und innerhalb des Massivs der Mauer des Hauptgrabens, der auch als "Mittelsaillant" bezeichnet wird, in einer hierzu geschaffenen Nische aufgestellt. §2 Vertragsbeginn Mit Unterzeichnung des Vertrages geht das Ehrenmal in das Eigentum des Landes Rheinland-Pfalz über. §3 Verpflichtungen (1) Das Land verpflichtet sich, (a) mit dem Zeitpunkt der Übernahme des Ehrenmales die Reinhaltung und Pflege desselben zu seinen Lasten zu übernehmen, (b) die gärtnerische Gestaltung und Pflege in der Umgebung des Ehrenmales zu übernehmen und durchzuführen, (c) dem Denkmal die gleiche Pflege und Obhut zuteil werden zu lassen, wie diese alle übrigen Objekte der Verwaltung der staatlichen Schlösser genießen. (2) Das Ehrenmal des Deutschen Heeres betreffende frühere vertragliche Verpflichtungen werden vom Land Rheinland-Pfalz nicht übernommen. §4 Verteilung der Vertragsausfertigungen Dieser Vertrag wird in sechsfacher Ausfertigung erstellt. Je eine Ausfertigung erhalten: 1) Kuratorium Ehrenmal des Deutschen Heeres e.V., B o n n, Königstraße 59/61 2) Landesamt für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz, - Verwaltung der staatlichen Schlösser - in Mainz 3) Kultusministerium Rheinland-Pfalz in Mainz 4) Bezirksregierung in Koblenz 5) Staatliches Hochbauamt in Koblenz 6) Festungsverwaltung Ehrenbreitstein in Koblenz Bonn, den 20. September 1973 Für das Kuratorium: gez. Unterschrift Mainz, den 4. Juli 1973 Für das Land: gez. Unterschrift zurück zur Einführung Erstellt von: msalchow letzte Änderung: Dienstag, 20. Oktober 2020 [21:25:39] von btheus |