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Das Kuratorium


Das Kuratorium Ehrenmal des Deutschen Heeres e.V. besteht aus

  • dem PRÄSIDIUM des Kuratoriums
  • dem VORSTAND des Kuratoriums

Das PRÄSIDIUM des Kuratoriums besteht aus

  • dem Präsidenten und
  • bis zu sechs Beisitzern, von denen mindestens zwei Vertreter der Mitgliedsverbände sein sollen.
  • mit beratender Stimme ein vom Bundesminister der Verteidigung zu benennender Vertreter des Heeres und
  • mit beratender Stimme ein Vertreter der Landesregierung Rheinland-Pfalz.
Das PRÄSIDIUM hat die Rechtsnatur eines besonderen Ausschusses. Ihm obliegt die Entscheidung über Aufnahme und Ausschluß der Mitglieder und über alle zur Durchführung des Satzungszweckes erforderlichen Maßnahmen, soweit nicht hierfür die MITGLIEDERVERSAMMLUNG zuständig ist. Dies gilt nicht für den Abschluß von Verträgen, die nur mittelbar dem Satzungszweck dienen.


Der Vorstand des Kuratoriums besteht aus

  • dem Vorsitzenden,
  • dem stellv. Vorsitzenden und
  • dem Schatzmeister.

Vorstand des Kuratoriums im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der stellv. Vorsitzende.

Eine Aufstellung der bisherigen Präsidenten und Vorsitzenden ist hier angefügt.


Oberstes Organ des Kuratoriums ist die MITGLIEDERVERSAMMLUNG.
Sie soll alle 2 Jahre durch den VORSTAND schriftlich unter Angabe von Zeit, Ort und der Tagesordnung einberufen werden. Dabei soll zwischen der Einberufung und dem Tag der Mitgliederversammlung eine Frist von zwei Wochen liegen. Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies von mindestens drei Mitgliedsverbänden mit schriftlicher Begründung beantragt wird.

Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus

  1. den Mitgliedern des Präsidiums,
  2. je einem Vertreter der Mitgliedsverbände und
  3. dem Vorstand.

Hinweise:

Die Satzung des Kuratoriums in ihrer gültigen Form und eine Gesamtmitgliederliste finden Sie hier.

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Erstellt von: msalchow letzte Änderung: Samstag, 14. November 2020 [08:36:27] von btheus